31 Unterlassungserklärungen von Jörg Becker

Jörg Beckers Biographie von Elisabeth Noelle-Neumann darf endgültig als eines der fehlerhaftesten Bücher der letzten Jahrzehnte bezeichnet werden. Im November und Dezember 2016 sah sich Becker gezwungen, sieben weitere Unterlassungserklärungen abzugeben. Seit Veröffentlichung seines längst vom Markt genommenen Buches im Jahre 2013 hat er somit insgesamt 31 Unterlassungserklärungen unterzeichnen müssen.

Die jüngsten Unterlassungserklärungen betreffen die nachweislich unwahren Mutmaßungen, Elisabeth Noelle-Neumanns Dissertation sei „keine eigenständige wissenschaftliche Arbeit“ gewesen, sondern eine „Auftragsarbeit für das Goebbels’sche Propagandaministerium“. Becker unterstellte Elisabeth Noelle-Neumann in diesem Zusammenhang überdies, sie habe im Dissertationsverfahren einen Meineid geleistet.

Wie aus Beckers Buch hervorgeht,1)s. Personenregister: Becker, 2013, S. 336. hatte er die Falschdarstellungen zur Entstehungsgeschichte von Elisabeth Noelle-Neumanns Dissertation weitgehend von seinem nichtakademischen Gehilfen Ulrich Maichle übernommen. Maichle ist in den letzten Jahren vor allem durch querulatorische Mails an Journalisten und Wissenschaftler aufgefallen, die Verdächtigungen, Beschuldigungen und Beschimpfungen von Elisabeth Noelle-Neumann enthielten. Dabei erging sich Maichle auch schon einmal in vulgärsten Verbalinjurien oder verstieg sich zu verschwörungstheoretisch genährten Spintisierereien, wie etwa derjenigen, Elisabeth Noelle-Neumann sei 1938 „illegal“ aus den USA ausgereist und dabei vom „German-American Bund im Rahmen der deutsch-japanischen Spionage-Kooperation“ unterstützt worden. In Wahrheit war Elisabeth Noelle-Neumann ganz normal und legal ausgereist, wie sich etwa aus den U.S. Immigration Records ergibt.

Seine Webseite über Nostradamus, die er in ein Forum zur Verunglimpfung von Elisabeth Noelle-Neumann verwandelt hatte, nahm Maichle 2015 nach einer ersten Abmahnung wegen rechtswidriger Inhalte vorsichtshalber gleich ganz vom Netz. Seither widmet er sich mit großem Eifer der Bearbeitung des Wikipedia-Eintrages über Elisabeth Noelle-Neumann, wie er in seinen Mails mit unverhohlenem Stolz verrät. Trotz all der Falschdarstellungen, die Maichle ihm eingebrockt hat, arbeitet Becker nach eigener Auskunft noch heute mit ihm zusammen.

Becker hat nun auch eingeräumt, dass zwei weitere „Belege“ für Elisabeth Noelle-Neumanns angeblichen Antisemitismus fabriziert waren. So hatte er in seinem Buch behauptet, eine NS-Vorschrift zur Kennzeichnung von jüdischen Autoren in Dissertationen lasse sich in der wissenschaftlichen Literatur nicht nachweisen. Aus der Kennzeichnung von Walter Lippmann als „Jude“ in der Dissertation von Elisabeth Noelle-Neumann, so Becker weiter, lasse sich mithin auf Antisemitismus schließen. In Wahrheit jedoch hatte das Reichsministerium für Erziehung, Wissenschaft und Volksbildung am 5. November 1939 eine solche Kennzeichnungspflicht erlassen, wie in der wissenschaftlichen Literatur seit langem bekannt ist.2)Siehe etwa Wolfgang Benz [Hrsg.]: Lexikon des Holocaust. C.H. Beck, München 2002, S. 119-120

Becker hatte außerdem die Falschdarstellung wiederholt, ein 1979 in der Zeitschrift „Freie Juedische Stimme“ abgedruckter Text mit dem Titel „Deutsche und Amerikanische Frauen“, der zwei antisemitische Sätze enthält, sei von Elisabeth Noelle-Neumann verfasst worden. Elisabeth Noelle-Neumann selber hatte jedoch bereits 1979 in einem in der „Freien Juedischen Stimme“ abgedruckten Leserbrief klargestellt, dass dieser Text nicht von ihr stammt, und die beiden Herausgeber der Zeitschrift, Henryk Broder und Peter Finkelgruen, haben seit dem erstmaligen Erscheinen dieses Textes vor bald 40 Jahren auf Nachfrage hin nie eine Originalquelle dafür vorzulegen vermocht.

Bereits im Mai 2015 hatte Becker eine Unterlassungserklärung für ein Falschzitat abgeben müssen, mit dem er Elisabeth Noelle-Neumann eine antisemitische Äußerung unterschoben hatte. In ihrem Artikel „Das politische Plakat“, der am 8. September 1940 in der Deutschen Allgemeinen Zeitung erschien, hatte Elisabeth Noelle-Neumann unter anderem nationalsozialistische Plakatparolen zitiert, sich von deren Inhalt durch zweimalige Verwendung des Wortes „polemisch“ jedoch klar distanziert. Becker ließ diesen Kontext unerwähnt, entfernte die Anführungszeichen, mit denen Elisabeth Noelle-Neumann das Zitat als solches gekennzeichnet hatte, änderte die Zeitform des von ihr verwendeten Verbes und führte die Parolen als Beleg für ihren angeblichen Antisemitismus an, als ob sie sich die Parolen zu eigen gemacht hätte.

Mit der am 19. Dezember 2016 unterzeichneten Vereinbarung sind die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Biographie von Jörg Becker abgeschlossen. In der Vereinbarung wurde allerdings ausdrücklich festgehalten, dass auch in Zukunft gegen bereits geltend gemachte und weitere in seinem Buch enthaltene Falschdarstellungen rechtlich vorgegangen werden kann, wenn Becker sie in gleicher oder ähnlicher Form wiederholen sollte. Gegen Autoren, die Beckers Falschdarstellungen weiterverbreiten, ist ein rechtliches Vorgehen ohnehin jederzeit möglich.

Eine Zusammenfassung der rechtlichen Auseinandersetzungen um Jörg Beckers Biographie und den Wortlaut der jüngsten Unterlassungserklärungen können Sie hier finden.

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References
1 s. Personenregister: Becker, 2013, S. 336.
2 Siehe etwa Wolfgang Benz [Hrsg.]: Lexikon des Holocaust. C.H. Beck, München 2002, S. 119-120