Neue Unterlassungserklärungen von Jörg Becker

Jörg Becker, emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der Universität Marburg und Vertreter der Partei „Die Linke“ im Stadtparlament von Solingen, hat bereits eine ganze Reihe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen für persönlichkeitsverletzende Falschdarstellungen unterzeichnen müssen, die in seiner 2013 erschienenen Biographie von Elisabeth Noelle-Neumann enthalten waren.

Ende März 2016 hat Becker nun fünf weitere strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben müssen. In seinem Buch hatte er unter anderem die falsche Behauptung aufgestellt, Elisabeth Noelle-Neumanns Dissertation aus dem Jahre 1940 beruhe einzig und allein auf einer Presseausschnittsmappe aus dem Ribbentrop’schen Auswärtigen Amt, die Goebbels’ Propagandaministerium zugänglich gemacht habe. Im anwaltlichen Briefwechsel hat Becker inzwischen einräumen müssen, dass nicht einmal feststeht, ob Elisabeth Noelle-Neumann diese Presseausschnittsmappe überhaupt je zu Gesicht bekommen hat.

In seinem Bemühen, eine enge Beziehung zwischen Elisabeth Noelle-Neumann und dem Propagandaministerium zu konstruieren, hatte Becker überdies fälschlicherweise behauptet, sie habe bei der Nostradamus-Propaganda mit dem Goebbels’schen Ministerium zusammengearbeitet. In der anwaltlichen Korrespondenz ist Becker jeglichen Beleg für diese Behauptung schuldig geblieben. Bereits früher hatte Becker Unterlassungserklärungen bezüglich der falschen Behauptungen abgeben müssen, Elisabeth Noelle-Neumann sei von Joseph Goebbels höchstpersönlich in die Gaustudentenführung von Berlin berufen worden und es gebe keine historischen Quellen für die Konflikte, die Elisabeth Noelle-Neumann als Journalistin mit dem Propagandaministerium hatte.

Beckers jüngste Unterlassungserklärungen betreffen darüberhinaus eine auf mehreren Seiten seines Buches ausgebreitete Falschdarstellung, wonach das US-Außenministerium im Jahre 1950 eine Einreisesperre gegen Elisabeth Noelle-Neumann verhängt habe. Becker schreckte nicht einmal davor zurück, zur Untermauerung des angeblichen „Einreiseverbots“ den Wortlaut eines Telegramms des US-Außenministeriums zu manipulieren, das vom damaligen Außenminister Dean Acheson unterzeichnet worden war. Indem Becker die englische Abkürzung „Urtel“ (= „Your telegram“) durch das deutsche Wort „Urteil“ substituierte, suggerierte er, es sei ein gerichtliches Urteil gegen Elisabeth Noelle-Neumann ergangen, das ihr die Einreise in die USA untersagt habe. Auch bezüglich dieses Falschzitats hat Becker eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Eine vollständige Chronologie der juristischen Konflikte um Beckers Biographie können Sie hier finden.

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